Die Registrierung der Reisenden in Reisebüros, Hotels und Autovermietungen wird am 2. Dezember aktiviert

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Die geplante Registrierung von Reisenden durch Reisebüros, Hotels und Autovermietungen ohne Fahrer ab dem 2. Dezember stößt bei einigen Akteuren des Tourismussektors, vor allem bei den Agenturen, auf entschiedenen Widerstand. Sie betrachten es als zusätzliche bürokratische Hürde, die voraussichtlich die Kosten für Reisen erhöhen wird.

Die Volkspartei hat die Anliegen der Tourismusagenten aufgegriffen und in dieser Woche im Senat, wo sie die absolute Mehrheit innehat und auch Unterstützung von Regierungspartnern wie PNV und Junts erhält, einen Antrag gestellt. Dieser fordert die Regierung auf, die Aussetzung des Inkrafttretens des königlichen Dekrets, welche seit Mitte des letzten Jahres bereits mehrmals verschoben wurde, weiter zu verlängern.

Das Innenministerium stellt in Reaktion auf die Beschwerden von Reisebüros, die durch die Verbände Ceav, Fetave, Acave und Unav vertreten werden, klar, dass die neue Verordnung keine Erhebung zusätzlicher Daten verlangt, die in die Privatsphäre des Einzelnen eingreifen würden.

Agenturen argumentieren, dass die Datenerfassung einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, den sie nicht leisten können, da 95 % kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, oft mit nur einem Angestellten, was zu längeren Arbeitszeiten führen könnte. Sie warnen davor, dass dies möglicherweise Betriebsschließungen und eine hypothetische Erhöhung der Reisepreise nach sich ziehen könnte.

Hoteliers haben ebenfalls durch den Verband der Hotels und Beherbergungsbetriebe (Cehat) ihre Ablehnung gegen die Regelung ausgesprochen, die “möglicherweise” gegen grundlegende Datenschutzrechte verstößt und das Erlebnis von Millionen von Besuchern “erschweren und behindern” sowie zu einem “Rückgang” der Wettbewerbsfähigkeit Spaniens als Reiseziel führen könnte.

Laut dem Königlichen Dekret 933/2021 sind Hotels, Hostels, Pensionen, ländliche Tourismusbetriebe, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Wohnungen, Bungalows und andere ähnliche touristische Unterkünfte verpflichtet, Informationen bereitzustellen. Auch Reiseveranstalter, die Vermittlungsdienste anbieten, digitale Plattformen, die Dienstleistungen in Spanien anbieten, und Autovermietungen müssen diese Informationen liefern.

Zu den Kundendaten, die bereitgestellt werden müssen, zählen Vor- und Nachname, Geschlecht, Personalausweisnummer, Nationalität, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Anzahl der Mitreisenden und das Verwandtschaftsverhältnis bei Minderjährigen, sowie Transaktionsdetails.

Dienstleister sind zudem verpflichtet, ihren Namen, ihre Identifikationsnummer oder CIF, ihren Gemeinde- und Provinzstandort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmenswebseite, Details zur Betriebsstätte und weitere Transaktionsinformationen wie Zahlungsart, Inhaber des Zahlungsmittels oder das Verfallsdatum der Bankkarte mitzuteilen. Diese Angaben müssen innerhalb von maximal 24 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienste erfolgen und von allen Personen über 14 Jahren, die diese Dienste nutzen, unterschrieben werden. Es ist vorgeschrieben, dass Minderjährige unter 14 Jahren durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden müssen.

Die Plattform ist betriebsbereit

Das letzte Treffen zwischen dem Innenministerium und den Vertretern der Arbeitgeber des Sektors – CEOE, Hotelgesellschaften, digitale Plattformen, Reisebüros und Beherbergungsbetriebe – fand am 4. Oktober statt. Dabei wurde die letzte Fristverlängerung beschlossen, die nun für den 2. Dezember vorgesehen ist.

Ab diesem Datum sind Hotels oder Autovermietungen verpflichtet, die bereits routinemäßig gesammelten Daten an die Anwendung ses.hospedajes zu übermitteln, wie es in der Verordnung heißt. Das Innenministerium gibt an, dass die Computerplattform zur Datenspeicherung seit Januar 2023 in Betrieb ist, doch die Reisebüros behaupten, sie weise Mängel auf. In der Begründung für den ländlichen Raum wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Vorschriften die neuen Formen der Beherbergung, wie die Unterbringung von Touristen, nicht berücksichtigt hätten.

Der Antrag, der letzten Mittwoch auf Initiative der PP im Senat verabschiedet wurde, fordert die Regierung auf, die Registrierungspflicht für Reisende durch Reisebüros und Autovermietungen ohne Fahrer auszusetzen. Er erhielt die Zustimmung der Senatoren von UPN und VOX, sowie der Vertreter von Junts und der PNV, die Partner der Regierung von Pedro Sánchez sind. Die PSOE, die Konföderale Linke und der Republikaner Ezquerra aus Katalonien stimmten gegen den Antrag, während sich die BNG enthielt. Gemäß der Geschäftsordnung des Senats muss die Regierung innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung eines Antrags über die Einhaltung Bericht erstatten.

Bild: ID 141095375 © Brainstormoff | Dreamstime.com


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