Obwohl das Wohnungsgesetz die jährliche Mietsteigerung auf 3 % limitiert, gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Erhöhung bis zu 10 % möglich ist.
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Obwohl das Wohnungsgesetz die jährliche Mietsteigerung auf 3 % limitiert, gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Erhöhung bis zu 10 % möglich ist.