Spaniens Regierung weitet die DANA-Hilfe für Valencia um 3.800 Millionen aus

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Am Montag hat die Regierung im Ministerrat die Verlängerung des DANA-Plans beschlossen, der bereits am Dienstag der Vorwoche initiiert wurde. Präsident Pedro Sánchez präsentierte ein Paket von 110 zusätzlichen Maßnahmen, die eine geschätzte Wirkung von 3,8 Milliarden Euro haben sollen. Diese Summe ergänzt die bereits zugewiesenen 10,6 Milliarden Euro, wodurch sich das Gesamtvolumen des Reaktionsplans auf rund 14 Milliarden Euro beläuft. Das neue Dekret weitet den Anwendungsbereich der Unterstützung aus, aktiviert den Arbeitsschutz und sieht nahezu eine Milliarde Euro für den Wiederaufbau ländlicher Gebiete und die Schlammräumung vor.

Die am Montag eingeführten Maßnahmen bauen auf dem Paket der Vorwoche auf. Als Erstes wird die Regierung einen “Sofortvorschuss” von bis zu 50 % für Beihilfen bei Wohnungen oder beschädigtem Eigentum leisten, um die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Die Empfänger müssen nicht auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, um die Gelder zu erhalten. Erfahrungen aus jüngsten Katastrophen, wie dem Ausbruch des Vulkans auf La Palma oder dem Erdbeben in Lorca, haben gezeigt, dass bürokratische Prozesse die Bereitstellung finanzieller Hilfen stark verzögern können.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung entschieden, diese Unterstützung auch auf Wohnungsmieter auszuweiten. Mieter werden somit für persönliche Gegenstände entschädigt, die durch das Unglück beschädigt oder verloren wurden. Ebenso wird der Anwendungsbereich auf Gegenstände erweitert, die über den Grundbedarf hinausgehen.

Zudem wird die Unterstützung für den Wiederaufbau von Wohnungen auf Eigentümer erweitert, die nicht selbst darin leben, sondern sie vermietet haben. Laut dem vorherigen Dekret konnten nur Bewohner, für die die Immobilie der Hauptwohnsitz war, Fördermittel erhalten. Im Bereich des Wohnungsbaus wird die Regierung den von der Katastrophe Betroffenen 150 Sozialwohnungen unentgeltlich überlassen und 25 Millionen Euro für den Erwerb von Immobilien sowie den Ausbau des öffentlichen Wohnungsbestandes in den betroffenen Regionen zur Verfügung stellen.

Die Beihilfehöhe bleibt unverändert. Bei vollständiger Zerstörung des Eigentums besteht ein Anspruch auf 60.480 Euro Entschädigung. Tritt ein Bauschaden auf, reduziert sich die Summe auf 41.280 Euro, und bei Schäden, die das Bauwerk nicht betreffen, liegt der Betrag bei 20.640 Euro. Für persönliche Gegenstände kann die Beihilfe bis zu 10.300 Euro erreichen. Zur Beschleunigung der Planumsetzung hat die Exekutive das Personal der Unterdelegation der Regierung in Valencia verstärkt und die Post befähigt, die Hilfen zu verarbeiten.

Bild: LaMoncloa


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