Das Verfassungsgericht billigt drei Jahre nach der Aufhebung der Ausgangssperre die Mobilitätsbeschränkungen im Alarmzustand

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Die progressive Mehrheit des Verfassungsgerichts hat eine bedeutende Änderung in der Doktrin vorgenommen, die es vor drei Jahren bezüglich der Anwendung des Alarm- und Ausnahmezustands aufgestellt hatte. Während das damals überwiegend konservative Gericht im Juli 2021 den Alarmzustand noch als verfassungswidrig erachtete, hat es nun mit knapper Mehrheit seine Meinung geändert und erklärt, dass erhebliche…

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