Für Autofahrer entsteht eine neue Kontroverse: Ist es möglich, dass die DGT eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro verhängt, wenn wir an Tankstellen ohne Hilfe tanken? Die Antwort, die vielen unbekannt sein dürfte, ist ja – allerdings nur an bestimmten Tankstellen.
Laut dem Rechtsbereich der Moure-Gruppe, einer Holdinggesellschaft mit über 30 Jahren Erfahrung im Energiesektor und als Vorreiter bei Tankstellen und preiswerten Autowaschanlagen, besagt die Straßenverkehrsordnung, dass das Betanken an Tankstellen ausschließlich von autorisiertem Personal durchgeführt werden darf, mit Strafen von bis zu 100 Euro für Nutzer, die dies unbeaufsichtigt tun. Es wird jedoch auch klargestellt, dass der Benutzer, sollte diese Information fehlen, das Tanken bei ausgeschaltetem Motor, Lichtern, elektrischen Systemen und Mobiltelefonen selbst vornehmen muss.
Die Anwälte betonen, dass die in der Verordnung festgelegte Regelung ausschließlich für Tankstellen ohne Selbstbedienung gilt. In solchen Einrichtungen sind nur die Mitarbeiter für die Bedienung der Zapfsäulen geschult, da der Kraftstoff entflammbar ist – es sei denn, es liegt ein Fall vor, wie zuvor erläutert. Bei neuen Tankstellennetzen trifft dies normalerweise nicht zu, da sie den Bestimmungen für Selbstbedienungsstationen entsprechen.
Die Regeln, die individuelles Betanken ermöglichen, sind bereits im Königlichen Dekret 706/2017 festgelegt, welches die ergänzende technische Anweisung MI-IP 04 genehmigt. Diese beinhaltet eine Bestimmung, die “Selbstbedienung an unbeaufsichtigten Tankstellen unter bestimmten Sicherheitsbedingungen” gestattet.
Die Vorschrift, auf die die Moure-Gruppe bereits hingewiesen hat, wird in Kapitel XIII des genannten Königlichen Erlasses explizit erwähnt. Artikel 13.3 bestimmt, dass “ein Plakat mit deutlichen und verständlichen Anleitungen zur Bedienung, zum Umgang mit Vorfällen und zum Verhalten im Notfall an einem für die Kunden gut sichtbaren Ort anzubringen ist”.
Lediglich unter diesen Bedingungen und an Tankstellen, die als Selbstbedienungsstationen fungieren, ist es vorgesehen, dass “die Nutzer befugt sind, ihre Fahrzeuge eigenständig zu betanken, sofern sie sich an die Anweisungen halten”. Somit laufen Selbstbedienungsnutzer an diesen Tankstellen nicht Gefahr, eine Geldstrafe zu erhalten.
Die genannten Verkehrsregeln beinhalten Geldstrafen von bis zu 100 Euro für Benutzer, die an Tankstellen und Stationen ohne Selbstbedienungsberechtigung tanken und dabei die Sicherheitsvorschriften missachten, welche das Ausschalten des Motors, der Beleuchtung, elektrischer Systeme und Mobiltelefone während des Tankvorgangs vorschreiben. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften beim Tanken kann daher mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro geahndet werden.
Bild: Archiv
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