Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wird ab kommendem Dienstag erhöht

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Am kommenden Dienstag, dem 1. Oktober, wird die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel erhöht. Dies geschieht mit dem Auslaufen der Steuerbefreiung, die der Ministerrat im vergangenen Juni für lebensnotwendige Produkte im Warenkorb beschlossen hatte, einschließlich Olivenöl.

Ab Dienstag wird die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel wie Milch, Brot, Mehl, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreide, Knollen, Käse und Eier temporär bis zum 31. Dezember auf 2 % erhöht. Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer für Teigwaren und Samenöle, deren Steuersatz zuvor auf 5 % reduziert wurde, bis zum Jahresende auf 7,5 % angehoben.

Es geht hierbei um eine graduelle Rückkehr zu den Standard-Mehrwertsteuersätzen, die von der Europäischen Kommission vorgeschrieben sind. Dies ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die als Reaktion auf die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten eingeführten außergewöhnlichen Maßnahmen zu lockern. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, die vor den Sondermaßnahmen bei 4 % lag, wieder eingeführt, während Nudeln und Pflanzenöle erneut einer Mehrwertsteuer von 10 % unterliegen werden.

Die Regierung hat beschlossen, Olivenöl dauerhaft in die Liste der Grundnahrungsmittel aufzunehmen, um es steuerlich zu begünstigen. Daher wird ab dem 1. Januar 2025 Olivenöl mit einem stark reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4 % besteuert. Laut einer Studie von PwC, die vom Verband der Hersteller und Vertreiber (Aecoc) verwendet wurde, könnte die Lebensmittelinflation durch das Ende des reduzierten Mehrwertsteuersatzes um etwa einen Prozentpunkt ansteigen.

Bild: Archiv


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