Spaniens Parlament hat Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet

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Mit einer großen Mehrheit von 198 zu 138 Stimmen hat Spaniens Parlament am Donnerstag 17.12.2020 ein Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet. Damit wird Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem aktive Sterbehilfe demnächst straffrei ist.

Das spanische Gesetz soll aktive Sterbehilfe durch medizinisches Personal für volljährige Patientinnen und Patienten erlauben, die unheilbar krank sind. Die Betroffenen durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, in dem sie den Sterbewunsch in bestimmten Abständen mindestens vier Mal und auch schriftlich äußern müssen. Zudem wird der Prozess von verschiedenen Ärzten, Juristen und einer Kommission überwacht. Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an der aktiven Sterbehilfe teilzunehmen.

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