Wer braucht eine NIE?
Jeder Ausländer, der sich in Spanien aufhält oder aufhalten möchte, benötigt in der Regel eine NIE. Dies gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Nicht-EU-Bürger. Ausnahmen: Kurzzeittouristen benötigen in der Regel keine NIE.
Wann muss ich eine NIE beantragen?
- Vorab: Beantragen Sie die NIE am besten, bevor Sie nach Spanien ziehen oder größere Vorhaben (z.B. Immobilienkauf, Firmengründung) planen.
- Spätestens innerhalb von 3 Monaten: EU-Bürger müssen ihre NIE innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Spanien beantragen.
Welche Dokumente benötige Ich?
Um eine spanische NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie).
- Ausgefülltes Antragsformular EX-15.
- Übersetzung in Deutsch EX-15 (Muster)
- Nachweis des Grundes für die Beantragung (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag einer Immobilie).
- Zahlungsnachweis der Gebühr (TASA 790).
Wo beantrage ich eine NIE?
- In Spanien: Bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder Polizeidienststelle (Comisaría de Policía).
- Im Heimatland: Bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat.
Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung?
- Legaler Aufenthalt: Sie müssen einen legalen Aufenthaltsgrund in Spanien nachweisen (z.B. Arbeitsvertrag, Visum, Aufenthaltstitel).
- Antragsformular: Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
- Ausweisdokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Begründung: Angabe der Gründe für die Beantragung (z.B. Arbeit, Studium, Immobilienkauf).
Minderjährige
- Bei einem Minderjährigen muss die NIE-Nummer von dem Vater oder der Mutter beantragt werden.
- Personalausweise (sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigem Kind) und eine internationale Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch.
Antrag durch Bevollmächtigten
- Bevollmächtigte Vertreter müssen eine notarielle Vollmacht vorlegen, sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
- Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 unter Punkt 2 eingetragen werden.
- Die Ermächtigung muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein.
- Aus den Text der Ermächtigung muss ausdrücklich auf die Beantragung der NIE hervor gehen.
Wofür brauche ich die NIE?
Die NIE ist für zahlreiche Angelegenheiten in Spanien erforderlich, darunter:
- Bankgeschäfte: Eröffnung eines Bankkontos, Beantragung einer Kreditkarte
- Immobilien: Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien
- Fahrzeuge: Anmeldung eines Fahrzeugs
- Steuererklärung: Abgabe der jährlichen Steuererklärung
- Gesundheit: Anmeldung bei der Krankenkasse
Wichtiger Hinweis: Die genauen Anforderungen und Verfahren können sich ändern. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Bestimmungen bei der zuständigen Behörde.
Zusätzliche Tipps:
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten einen Termin für die Beantragung der NIE, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
- Übersetzung: Lassen Sie alle erforderlichen Dokumente von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen.
- Gebühren: Es fallen Gebühren für die Beantragung der NIE an.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Antragsaufkommen variieren.
FAQ:
- Kann ich die NIE auch online beantragen? In einigen Fällen ist eine Online-Beantragung möglich, jedoch sind die Voraussetzungen und Verfahren je nach Region unterschiedlich.
- Wie lange ist die NIE gültig? Die NIE ist unbefristet gültig.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine umfassende Beratung solltest du dich an einen Fachanwalt wenden.
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