300 Euro Geldstrafe für das Anbringen eines digitalen Gucklochs an der Wohnungstür

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Der Erwerb elektronischer Türspione zur Erhöhung der Haussicherheit wird immer gängiger. Jedoch besteht bei diesen Überwachungsgeräten ein Konflikt mit dem Datenschutzgesetz. Die AEPD (Spanische Datenschutzbehörde) war bereits in ähnliche Fälle involviert. Kürzlich wurde ein Fall bekannt, bei dem es um ein solches Gerät ging. Letztes Jahr verhängte die AEPD eine Strafe von 300 Euro gegen…

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