Das spanische Ministerium für soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030 hat einen Vorschlag zur Umsetzung des im vergangenen Jahr verabschiedeten Tierschutzgesetzes ausgearbeitet. Dieser Vorschlag sieht vor, die Zucht von Hunden, die als potenziell gefährlich gelten, zu verbieten, wenn sie einen Verhaltenstest im Alter von 12 Monaten nicht bestehen.
Bestehen die Hunde den von Experten für Tierverhalten durchgeführten Test, werden sie nicht mehr als gefährliche Rasse angesehen und dies wird im Identifikationsregister des Tieres vermerkt. Bestehen sie den Test jedoch nicht, ist ihre Zucht verboten.
Weitere Maßnahmen des Ministeriums unter der Leitung von Pablo Bustinduy umfassen die Unterstützung unbeaufsichtigter Tiere auf Bauernhöfen und anderen offenen Orten, die Rettung von Tieren, die in Fahrzeugen in Risikosituationen eingesperrt sind, sowie die Einschränkung der Tierhaltung für Einzelpersonen, um das Aussetzen von Tieren zu verhindern.
All diese Vorschläge sind im Entwurf eines königlichen Erlasses enthalten, der die 25 Artikel des Gesetzes zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens der Tiere weiterentwickelt und an diesem Mittwoch bei einem Treffen mit den Vertretern der Regionalregierungen vorgestellt wird, wo sie die Möglichkeit haben, bis zum 31. August Änderungen vorzuschlagen.
Die Institution beabsichtigt, dass nur Hunde, die zum Zeitpunkt ihrer Identifizierung als Zuchttiere registriert sind, Nachkommen haben können, eine Regel, die auch für Katzen gelten würde.
Um diese Regel zu forcieren, wird jedoch vorgeschlagen, ein Protokoll einzuführen, wenn es zu einer versehentlichen Fortpflanzung kommt. In diesem Fall müssen die Welpen nach der Ausnahmegenehmigung des Stadtrats, in dem der Besitzer wohnt, registriert werden, die maximal alle drei Jahre erteilt werden kann.
Es wird auch vorgeschlagen, zentrale Register für Züchter, zoologische Zentren und Tierschutzeinrichtungen einzurichten.
Eine der auffälligsten Neuerungen seit dem ersten Vorschlag ist die Einführung eines zertifizierten Trainingskurses für zukünftige Hundebesitzer. Dieser Kurs wäre kostenlos und unbegrenzt gültig. Tierärzte und Tierverhaltensexperten wären davon ausgenommen.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Tierbesitzer eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten in Höhe von 100.000 Euro abschließen müssen, die für das gesamte Leben des Tieres unabhängig von seiner Rasse gelten soll.
Bild: brusnik
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