Diese Beträge umfassen insbesondere die Begünstigten der Abgangsentschädigung für Selbstständige, die aufgrund eines Verwaltungsbeschlusses im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie gezwungen waren, ihre Tätigkeit vorübergehend einzustellen, die mit der Tätigkeit vereinbarte Leistung, die Leistung außerordentliche Leistungen für einkommensschwache und saisonale selbständige Beihilfen sowie außerordentliche Leistungen, deren Antragsfrist bereits abgelaufen ist.
Diese Leistung beträgt 70% der regulatorischen Basis, dh mindestens 661 Euro, und beinhaltet die Zahlung der Gebühr für gemeinsame Eventualverbindlichkeiten, die dem Arbeitnehmer zurückerstattet wird. Auf diese Weise umfasst diese Gehaltsabrechnung sowohl die Höhe der Leistungen als auch die der Beiträge für gemeinsame Eventualverbindlichkeiten, die ihnen entsprochen hätten.
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