Fernando Villen wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil er in alternativen Clubs mit Bankkarten der andalusischen Stiftung Fonds für Ausbildung und Beschäftigung (Faffe) der Junta de Andalucía bezahlt hatte.
Der Skandal der andalusischen Stiftung Ausbildungs- und Beschäftigungsfonds (Faffe) wurde im Mai 2018 aufgedeckt, und seitdem sind zahlreiche Details bekannt, darunter nun das Urteil der Audienz von Sevilla, das den ehemaligen Direktor der Stiftung Fernando Villén und den ehemaligen Wirtschafts- und Finanzdirektor der Faffe verurteilt.
Villén wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt als Urheber eines fortgesetzten Verbrechens der Veruntreuung in Konkurrenz zu einem fortgesetzten Verbrechen der Fälschung in einem amtlichen Dokument als Anstifter; für Zahlungen in alternativen Clubs mit Bankkarten der Faffe, die zur Junta de Andalucía gehören.
Das Urteil des Gerichts von Sevilla vom 19. September verurteilt Fernando Ville zusätzlich zu sechs Jahren Gefängnis zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro und einem besonderen Ausschluss von sechs Jahren für die Ausübung eines öffentlichen Amtes oder einer Beschäftigung; und die Junta de Andalucía mit 24.129 Euro zu entschädigen.
Am ersten Tag dieses Prozesses räumte Fernando Villén ein, die Faffe-Karte verwendet zu haben, um Ausgaben in Bordellen zu bezahlen, genauer gesagt 32.566. Er verteidigte sich auch, dass er sich immer bewusst gewesen sei, dass er all das Geld, das er in den Bordellen missbräuchlich verwendet habe, zurückgeben müsse, und dass er diesen Ausgabenersatz immer dadurch vorgenommen habe, dass er sein eigenes Geld in diese Karte eingezahlt habe. Das Gericht fügt hinzu, dass der Verurteilte unter Verwendung von drei verschiedenen Karten “32.566 Euro für Ausgaben in Bordellen hatte, die den Fonds des Faffe in Rechnung gestellt wurden”, woraufhin es die Einrichtungen, Daten und Beträge dieser Ausgaben aufschlüsselt und hervorhebt, dass der Angeklagte “über diese öffentlichen Gelder für seinen Gebrauch und persönlichen Gewinn verfügte, in Aktivitäten, die nichts mit der öffentlichen Funktion zu tun hatten, ohne die über eines ihrer Bankkonten getätigten Ausgaben oder in bar über den Zentralfonds der Stiftung zurückerstattet zu haben“.
Bild: Copyright: natasao
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