Wenn wir in den Urlaub fahren, erwarten wir, dass alles nach unserem Geschmack ist, und wenn nicht, hat der Kunde das Recht, sich zu beschweren. Manchmal haben die Ansprüche mancher Hotelgäste jedoch weder Füße noch Kopf.
An diesem Mittwoch hat ein Fall eines Touristen gezeigt, der eine Klage gegen ein Reisebüro eingereicht hat, nachdem er sichergestellt hatte, dass die Unterkunft nicht über eine gute Ausrüstung für Sex verfügte.
Der deutschstämmige Mann wählte Menorca als Urlaubsziel, fand dort jedoch nicht, was er erwartete. Der Tourist beauftragte ein Reisebüro, um ihm ein Hotel auf All-Inclusive-Basis auf der Insel zu finden, aber es entsprach nicht seinen Erwartungen und er verklagte schließlich die Agentur.
Der Deutsche beschwerte sich, dass es in der Unterkunft kein Doppelbett gab, sondern zwei Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden waren. Dies, zusammen mit der Tatsache, dass der Boden rutschte, die Betten getrennt blieben und die sexuellen Beziehungen für den Touristen nicht zufriedenstellend waren.
Wenn der Fall jedoch bereits ziemlich surreal erscheint, beendete die Antwort des Richters den Hinweis auf den Fall: “Es gibt bekannte und gängige Variationen bei der Ausführung sexueller Beziehungen, die in einem einzigen Bett praktiziert werden können und für alle Beteiligten recht zufriedenstellend sind.”
Bild: Copyright: mangostar
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