Sánchez will durch Reform zur Erneuerung der Justizgewalt in Spanien eine Diktatur verhängen

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Der an diesem Montag bekannte gemeinsame Vorschlag der Parteien, die die Koalition unterstützen, geht davon aus, dass ein Teil der zwanzig Mitglieder, aus denen die Justiz besteht, mit absoluter Mehrheit (176 Abgeordnete) gewählt werden kann und nicht die Unterstützung der drei Fünftel benötigt (210) des Kongresses und des Senats, wie derzeit. Darüber hinaus zielt der Vorschlag der Sozialisten und der Konföderalen Gruppe darauf ab, die Funktionen des Generalrats der Justiz (CGPJ) nach Ablauf seines Mandats einzuschränken. Es ist beabsichtigt, dass das Leitungsgremium keine Plätze in Provinzanhörungen oder höheren Gerichten benennen kann, wie es das seit zwei Jahren amtierende Gremium unter dem Vorsitz von Carlos Lesmes jetzt tut. 

Der Sprecher der Volksgruppe im Kongress, Cuca Gamarra, versicherte an diesem Dienstag, dass die Reform zur Änderung des Wahlsystems des Generalrats der Justiz (CGPJ) einen “Betrug” darstelle, da sie durch einen Gesetzentwurf an erfolgt Berichte von Beratungsgremien aussortieren.

Die Volkspartei, die die Erneuerung der Justiz seit 2018 blockiert hat, kündigte an diesem Dienstag an, dass sie beim Verfassungsgericht Berufung gegen die Reform einlegen werde, um die Mehrheit zur Erneuerung der CGPJ zu reduzieren.

In der Pressekonferenz nach dem Sprecherrat des Abgeordnetenkongresses bezog sich der PP-Parlamentssprecher Cuca Gamarra mit folgenden Worten auf Sánchez: “Er will eine Diktatur verhängen, nur ein Diktator ist der Ansicht, dass dies die einzige lebensfähig Mehrheit ist die er hat.

Der Reformvorschlag wurde auch von drei der vier Justizverbände kritisiert, die ihn als verfassungswidrig betrachten. Nur die progressiven Richter und Richter für Demokratie betrachten es als Alternative zur gegenwärtigen Blockadesituation. Manuel Almenar, Sprecher des mehrheitlichen und konservativen Berufsverbandes der Justiz (APM), hat es in Erklärungen gegenüber Europa Press als “offen verfassungswidrig” bezeichnet, weil es gegen die Bestimmungen von Artikel 122 der Verfassung verstößt, der die erforderlichen qualifizierten Mehrheiten festlegt.

Dieser Richter macht geltend, dass der Weg des Gesetzentwurfs auch “ernsthafte Zweifel an der Verfassungswidrigkeit aufwirft“, da durch die Vermeidung des Ablaufs des Gesetzentwurfs verbindliche Verfahren wie die Berichte der CGPJ, der Generalstaatsanwaltschaft oder des Staatsrates vermieden werden. “Wir sind sicher, dass es verfassungswidrig ist, und wir zeigen unsere absolute Ablehnung”, betonte er und sagte dann voraus, dass dies eine Reaktion der europäischen Organisationen hervorrufen wird.

Der Sprecher der Francisco de Vitoria Judicial Association (AJFV), ihr Sprecher Jorge Fernández Vaquero, hat ebenfalls unverblümt darauf hingewiesen, dass die Reform dieses Bio-Gesetzes “Unsinn” ist und “in die entgegengesetzte Richtung zu den Empfehlungen Europas zur Stärkung geht” Die Regel des Gesetzes”. Vom Independent Judicial Forum (FJI) der Minderheit bestehen sie ihrerseits darauf, dass die Empfehlungen des Europarates eingehalten werden müssen, der Spanien seit Jahren mit der Politisierung des Wahlsystems der höchsten Ränge der EU Vollmacht belastet.

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