Das Provinzgericht von Castellón hat in einem aufsehenerregenden Fall ein Urteil gesprochen: Ein 96-jähriger Mann wurde wegen des sexuellen Missbrauchs an einem 15-jährigen Jungen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Entscheidung der Ersten Kammer basiert auf einer Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des Angeklagten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Details der Tat: Übergriffe und Belästigung
Die schrecklichen Ereignisse fanden bereits im November 2021 statt. Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, näherte sich der verurteilte Mann dem 15-jährigen Opfer erstmals am 18. November auf einem Platz in der Region Plana Alta. Der Junge, der auf dem Weg zu seinem Nachhilfeunterricht war, wurde vom Täter angesprochen, am Kopf berührt und mit einer sexuellen Bemerkung konfrontiert, die ihm sichtlich unangenehm war.
Wenige Tage später, am 23. November, eskalierte die Situation. Das Opfer traf auf dem Weg zum Unterricht erneut auf den Mann, der bereits im Eingangsbereich des Gebäudes auf ihn wartete. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 96-Jährige “mit der Absicht handelte, seine libidinöse Stimmung zu befriedigen”. Er umarmte und küsste den Jungen und berührte ihn unsittlich im Genitalbereich.
Im Aufzug in die Enge getrieben
Der Albtraum für den Minderjährigen war damit noch nicht vorbei. Der Täter stieg gemeinsam mit dem Jungen in den Aufzug, drängte ihn in eine Ecke und presste sich fest an ihn. Anschließend unterbreitete er den Vorschlag, gemeinsam “spazieren zu gehen”. Als der Aufzug den fünften Stock erreichte, ergriff der Junge die Flucht und konnte bei seiner Nachhilfelehrerin Schutz suchen, die ihm zur Seite stand.
Das Urteil: Haft, Entschädigung und eine entscheidende Bedingung
Das rechtskräftige Urteil sieht neben der zweijährigen Haftstrafe eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro für den erlittenen moralischen Schaden des Opfers vor. Zusätzlich wurde ein striktes Annäherungs- und Kontaktverbot für die Dauer von zwei Jahren verhängt. Der Verurteilte darf sich dem Opfer, dessen Wohnung oder Schule nicht auf weniger als 500 Meter nähern.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde jedoch unter einer entscheidenden Bedingung ausgesetzt: Der Mann darf innerhalb der nächsten drei Jahre keine weiteren Straftaten begehen. Sollte er gegen diese Auflage verstoßen, muss er die Haftstrafe antreten.
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