47.865 Anzeigen im ersten Quartal 2025: Schockierende Zahlen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Spanien, die niemand sehen will!

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47.865 Anzeigen im ersten Quartal 2025: Schockierende Zahlen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Spanien, die niemand sehen will!
ID 10471857 © Piotr Marcinski | Dreamstime.com

Im ersten Quartal des Jahres 2025 verzeichnete Spanien einen besorgniserregenden Anstieg der Beschwerden über geschlechtsspezifische Gewalt. Die jüngsten Daten des Allgemeinen Rates der rechtsprechenden Gewalt (CGPJ) offenbaren einen Anstieg von 4,28 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gingen von Januar bis März beeindruckende 47.865 Beschwerden bei den Gerichten ein. Obwohl die Zahl der weiblichen Opfer, die den Mut zur Anzeige fanden, mit einem minimalen Anstieg von 0,04 % “praktisch identisch” blieb, ist der tägliche Durchschnitt erschreckend: Rund 484 Opfer und 532 Beschwerden pro Tag.

Schutzmaßnahmen und rechtliche Konsequenzen: Ein Blick auf die Zahlen

Parallel zum Anstieg der Beschwerden gab es jedoch einen Rückgang bei den gewährten Schutzanordnungen um 5,94 % und den von Opfern beantragten Schutzmaßnahmen um 5,48 %. Dies wirft Fragen bezüglich des Schutzes für Betroffene auf. Dennoch zeigten die Gerichte Entschlossenheit in der Strafverfolgung: Von 15.548 verhängten Strafen endeten über acht von zehn mit einer Verurteilung der Täter.

Ein Blick auf das Profil der Opfer zeigt, dass 61,91 % spanische Staatsangehörige waren, während die restlichen 38,09 % aus anderen Ländern stammten. Besonders alarmierend ist die Identifizierung von 115 Minderjährigen als Kinder der Opfer, von denen 72,1 % die spanische Staatsangehörigkeit besaßen. Diese Kinder sind oft indirekt Leidtragende der geschlechtsspezifischen Gewalt.

Regionale Unterschiede und der Mut zur Anzeige

Die regionale Verteilung der Beschwerden verdeutlicht unterschiedliche Dynamiken in Spanien. Navarra führt die Statistik mit 23,2 Frauen pro 10.000 Einwohner an, was über sechs Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt liegt. Es folgen die Valencianische Gemeinschaft (23), Kanarische Inseln (21,9), Murcia (20,6), Andalusien (19,5) und Madrid (18,9). Im Gegensatz dazu verzeichnet Kastilien und León mit 11,1 Beschwerden pro 100.000 Einwohner die niedrigste Quote, gefolgt von Galizien (12) und Extremadura (12,9).

Die Beobachtungsstelle gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt berichtet zudem, dass 4.913 Opfer – 11,2 % der Gesamtzahl – von ihrem Recht Gebrauch machten, nicht gegen ihren Angreifer auszusagen. Dies unterstreicht die immense psychische Belastung und die Komplexität solcher Situationen. Von diesen waren 2.725 spanische und 2.188 ausländische Staatsbürgerinnen.

Die Rolle des Umfelds und die Bedeutung der Anzeige

Esther Erice, die Präsidentin der Beobachtungsstelle, betont die entscheidende Rolle des Umfelds bei der Unterstützung von Opfern. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Betroffene in einer solch komplexen Situation, insbesondere wenn gemeinsame Kinder involviert sind, die notwendige Unterstützung erhalten. Obwohl Angehörige und Hilfsdienste ebenfalls Beschwerden einreichen, sind es nach wie vor die Opfer selbst, die mit 70,4 % die meisten Anzeigen bei Polizeistationen oder Gerichten erstatten.

Erice weist zudem auf die bevorstehende Zeit erhöhter Risiken hin: die Sommermonate. Historisch gesehen kommt es in dieser Periode zu einem Anstieg der Gewalt, was eine erhöhte Aufmerksamkeit, Zusammenarbeit und Prävention in Bezug auf diese Verbrechen unabdingbar macht.

Schutzanordnungen und gerichtliche Maßnahmen im Detail

Von Januar bis März 2025 gingen die Anträge auf Schutzanordnungen zurück, wobei sieben von zehn der beantragten Anordnungen erlassen wurden – ein ähnlicher Anteil wie in den Vorjahren. Bei den Gerichten für Gewalt gegen Frauen und Diensthabende gingen insgesamt 11.137 Petitionen ein, 5,4 % weniger als im Vorjahr. Von diesen wurden 7.560 Anordnungen und Schutzmaßnahmen erlassen, was einem Rückgang von 5,9 % entspricht. Im landesweiten Durchschnitt wurden 21,57 Schutzanordnungen pro 100 weibliche Opfer erteilt, wobei die Mehrheit (84 %) vor Gerichten für Gewalt gegen Frauen verhandelt wurde.

Interessanterweise bestand in 44 % der Fälle die Beziehung zwischen Opfer und Täter zum Zeitpunkt der Beantragung der Schutzanordnung noch. Die Justiz erließ zudem 13.885 strafgerichtliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern und ihren Kindern, wobei Kommunikationsverbote (67 %) und einstweilige Verfügungen (65 %) am häufigsten waren. Im zivilrechtlichen Bereich wurden 4.799 Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Minderjährigen bis zum Abschluss des Strafverfahrens erlassen. Dazu gehörten Unterhaltszahlungen (22 %), die Aussetzung des Besuchsrechts (15 %), die Zuweisung von Wohnraum (995) und die Aussetzung der Vormundschaft und des Sorgerechts (648). Richter erließen außerdem 26 spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für Minderjährige und setzten in 88 Fällen die elterliche Sorge aus.

Die Verurteilungsquoten variieren je nach Gericht: Während sie in den Gerichten für Gewalt gegen Frauen fast 92 % erreichen, liegen sie in den Provinzgerichten und Strafgerichten bei 79 % bzw. 73 %. Jugendgerichte verfolgten 110 Minderjährige wegen geschlechtsspezifischer Gewalt (gegenüber 94 im Vorjahr) und verhängten in 104 Fällen entsprechende Maßnahmen.


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